Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) plädiert für eine rasche Umsetzung im Sinne aller Betroffenen Wien (OTS) - Der Gesetzesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat nun in der Vorwoche den Bundesrat passiert. Damit wird klinisch-psychologische Behandlung jetzt endlich zur Kassenleistung und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im ASVG verankert. Das Gesetz wird mit 1.1.2024 gültig. Mit 1.1.2024 haben somit alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. „Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde“, hält die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger fest.
Laut Gesetzgeber hat nun die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung ist nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen möglich. "Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde", warnt die BÖP-Präsidentin: „Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen.“ Bereits seit Jahren setzt sich der BÖP für eine hochwertige, niederschwellige und leistbare psychosoziale Versorgung ein und ist hier ein verlässlicher Projektpartner im Bereich der psychischen Gesundheit. So gilt das Projekt „Gesund aus der Krise“, das in enger Kooperation mit dem Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) umgesetzt wird, als Best Practice Modell für die Organisation des Zugangs von KlientInnen zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Beratungs- und Behandlungseinheiten. Mit einem ähnlichen Umsetzungsmodell könnten die Kassen ihrer Versorgungsverantwortung in diesem Bereich schnellstmöglich und kostengünstig nachkommen, so dass die Versicherten rasch zu den ihnen zustehenden Leistungen kämen. Der BÖP ist zuversichtlich, bei den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen zu finden: „Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig“, so die BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Wimmer-Puchinger. Rückfragen & Kontakt:Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) Christina Rieger, BA, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 01 407 26 71-0, [email protected] OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PSY0001
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